Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den KI-Telefonie-Assistenten „Neoling“ (B2B SaaS)
Anbieter: Neosophic GmbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main
Stand: 23.06.2026
Geltungsbereich: Ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (B2B) · Geltendes Recht: Deutsches Recht · Gerichtsstand: Frankfurt am Main
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen Neosophic GmbH und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Einbeziehung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(1) Diese AGB der Neosophic GmbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main („Neosophic“), gelten für alle Verträge über die Nutzung des KI-Telefonie-Assistenten „Neoling“ (nachfolgend „Dienst“) zwischen Neosophic und dem Kunden.
(2) Kunde ist ausschließlich ein Unternehmer gemäß § 14 BGB. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Der Vertrag kommt durch die Online-Registrierung des Kunden über die App oder das Web-Kundenportal unter app.neoling.ai zustande. Mit Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben; die AGB werden durch ausdrückliche Zustimmung im Registrierungsprozess Vertragsbestandteil. Neuen Kunden wird im Rahmen der Registrierung zunächst eine kostenlose 7-tägige Testphase gemäß § 6 Abs. 3–5 eingeräumt. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch die aktive Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs nach Ablauf der Testphase zustande.
(4) AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Neosophic stimmt schriftlich zu.
(5) Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Neosophic und dem Kunden (insbesondere Enterprise-Verträge) haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
(1) Neosophic stellt dem Kunden einen cloudbasierten KI-Telefonie-Assistenten als SaaS zur Verfügung („Dienst“). Der Dienst erkennt Sprache, verarbeitet sie durch KI und erzeugt synthetische Sprachausgabe für automatisierte Telefongespräche.
(2) Der Funktionsumfang des Dienstes umfasst insbesondere:
- Entgegennahme und Aufbau von Telefonanrufen über die eingesetzte Telefonieinfrastruktur (derzeit Twilio)
- Spracherkennung (STT) und Umwandlung in Text mittels KI-gestützter Spracherkennungsdienste
- Verarbeitung der Gesprächsinhalte durch Large Language Models (LLM) zur Generierung von Antworten
- Text-to-Speech-Ausgabe (TTS) zur synthetischen Sprachausgabe gegenüber dem Anrufer
- Orchestrierung und Steuerung des Gesprächsflusses über die eingesetzte Echtzeit-Orchestrierungsplattform (derzeit LiveKit)
- Konfiguration von Gesprächsszenarien, Prompts und Verhaltensweisen durch den Kunden über die App
- Bereitstellung von Anrufdetails in der App nach jedem Gespräch (Zusammenfassung, Gesprächsthema, Anruferdaten, Gesprächsverlauf als Transkript); diese Daten werden für die Dauer des Auftragsverhältnisses gespeichert; eine Löschung einzelner Anrufe durch den Kunden ist jederzeit möglich (endgültige Entfernung 30 Tage nach Löschung), und die Anrufdaten werden spätestens 6 Monate nach Beendigung der kostenpflichtigen Subscription sowie bei Vertragsende vollständig gelöscht
(3) Neosophic betreibt eine Multi-Provider-Architektur. Für Telefonie, Echtzeit-Orchestrierung, LLM, TTS und STT können verschiedene Drittanbieter eingesetzt werden (derzeit u.a. Twilio, LiveKit, Microsoft Azure AI, AssemblyAI, Deepgram). Die konkrete Provider-Auswahl kann durch Neosophic im Rahmen der technischen Betriebsführung angepasst werden, sofern das vereinbarte Leistungsniveau gewahrt bleibt. Das Hosting erfolgt auf Railway (EU-Region Amsterdam); LLM auf Microsoft Azure (EU), TTS auf Azure Speech (EU). Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich über in der EU betriebene Infrastruktur und EU-Endpunkte. Ein Zugriff aus Drittländern kann im Einzelfall technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(4) Der Kunde kann den Dienst über die App konfigurieren, insbesondere Gesprächsprompts, Agentenpersönlichkeiten, Eskalationsregeln und Integrationen anpassen.
(5) Nicht geschuldet sind insbesondere:
- Ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis einzelner Telefongespräche (kein Erfolg im Sinne eines Werkvertrags)
- Die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Antworten für einen bestimmten Zweck
- Die Erreichbarkeit von Telefonleitungen Dritter oder die Herstellung von Telefonverbindungen außerhalb des Einflussbereichs von Neosophic
- Funktionen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang beschrieben sind
(6) Neosophic darf den Dienst weiterentwickeln und nicht wesentliche Funktionen ändern, solange die Kernfunktionalität erhalten bleibt.
(1) Neosophic bemüht sich um eine monatliche Dienstverfügbarkeit von 99,5 % („Verfügbarkeitszusage“), gemessen am Übergabepunkt (Routerausgang des von Neosophic genutzten Rechenzentrums) auf Basis der Kalenderminuten des jeweiligen Kalendermonats abzüglich der in Abs. 3 genannten Ausnahmen.
(2) Die Verfügbarkeit wird berechnet nach der Formel: (Gesamtminuten – Ausfallminuten) / Gesamtminuten × 100. Als Ausfall gilt eine vollständige Nichterreichbarkeit des Dienstes, nicht lediglich eine verschlechterte Performance.
(3) Von der Verfügbarkeitsmessung ausgenommen sind:
- Geplante Wartungsfenster, die Neosophic dem Kunden mindestens 48 Stunden vorher ankündigt (bevorzugte Zeiten: werktags 02:00–05:00 Uhr MEZ)
- Ausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (insbesondere Naturkatastrophen, Cyberangriffe Dritter auf Infrastruktur, die nicht im Einflussbereich von Neosophic liegt)
- Störungen, die durch Ausfälle von Drittanbieter-Diensten verursacht werden, auf die Neosophic keinen Einfluss hat (z.B. Ausfälle bei Twilio, Microsoft Azure, AssemblyAI, Deepgram), sofern Neosophic seinen Pflichten zur Redundanzplanung nachgekommen ist
- Ausfälle infolge von Fehlkonfigurationen oder missbräuchlicher Nutzung durch den Kunden
- Ausfälle aufgrund von durch den Kunden beauftragten Änderungen
(4) Die Multi-Provider-Architektur des Dienstes dient der Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Fallback-Mechanismen zwischen verschiedenen STT/TTS/LLM-Providern. Ein vollständiger Ausfall aller Provider begründet keinen Anspruch des Kunden, sofern Neosophic angemessene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs getroffen hat.
(5) Störungen sind von dem Kunden unverzüglich über die App oder per E-Mail an den Support zu melden. Die Meldung soll eine Problembeschreibung und den Zeitpunkt des Auftretens enthalten. Neosophic bearbeitet Störungsmeldungen innerhalb der Servicezeiten (Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen).
(6) Gutschrift bei SLA-Unterschreitung: Bei Unterschreitung der Verfügbarkeitszusage in einem Kalendermonat kann der Kunde eine Gutschrift beantragen. Die Gutschrift beträgt das Doppelte der Differenz zwischen zugesagter und tatsächlicher Verfügbarkeit in Prozentpunkten, bezogen auf die monatliche Grundgebühr (Beispiel: Zugesagte Verfügbarkeit 99,5 %, tatsächliche Verfügbarkeit 98,0 % = 1,5 Prozentpunkte Unterschreitung × 2 = 3 % der monatlichen Grundgebühr als Gutschrift). Ein Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betreffenden Kalendermonats in Textform unter Vorlage geeigneter Nachweise zu stellen; nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch. Die Gutschrift wird mit der nächsten Abonnementrechnung verrechnet. Weitergehende Ansprüche wegen mangelhafter Verfügbarkeit sind vorbehaltlich gesetzlicher Haftungstatbestände ausgeschlossen.
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Dienst für eigene betriebliche Zwecke.
(2) Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
- Den Dienst Dritten (außer eigenen Mitarbeitern und beauftragten Dienstleistern im Rahmen der vereinbarten Nutzung) zur Verfügung zu stellen, zu vermieten oder unterzulizenzieren
- Den Dienst für illegale Zwecke oder unter Verstoß gegen geltendes Recht zu nutzen
- Den Dienst zu reverse-engineeren, zu dekompilieren oder anderweitig zu analysieren
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder zu manipulieren
- Inhalte zu generieren oder zu verbreiten, die rechtswidrig, belästigend, diskriminierend oder sonst unzulässig sind
(3) Der Kunde verantwortet alle Aktivitäten über seinen Account, hält seine Zugangsdaten geheim und meldet vermutete unbefugte Nutzung unverzüglich an Neosophic.
(4) Fair Use und technische Grenzen: Der Kunde nutzt den Dienst im Rahmen des vereinbarten Tarifs. Die Anzahl gleichzeitig führbarer Anrufe ist tarifabhängig technisch begrenzt (siehe Tarifübersicht). Die Überschreitung des Inklusivkontingents ist keine missbräuchliche Nutzung; sie wird als Extraminuten gemäß § 6 abgerechnet. Missbräuchlich ist insbesondere eine Nutzung, die die Systemstabilität oder Rechte Dritter gefährdet, künstlichen Gesprächsverkehr erzeugt oder technische Begrenzungen umgeht. Bei missbräuchlicher Nutzung kann Neosophic den Account nach vorheriger Ankündigung in Textform drosseln oder sperren; einer vorherigen Ankündigung bedarf es nicht, soweit die sofortige Maßnahme zur Abwehr erheblicher Gefahren für die Systemstabilität, Neosophic oder Dritte erforderlich ist. Weitergehende Rechte (insbesondere § 4 Abs. 8 und § 10 Abs. 3) bleiben unberührt.
(5) Datenschutz-Compliance: Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Rechtmäßigkeit der über den Dienst verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Gesprächsdaten, Stimmprofile und Inhaltsdaten von Anrufern) verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere:
- seinen eigenen Anrufern gegenüber eine datenschutzrechtliche Informationspflicht zu erfüllen (Art. 13/14 DSGVO)
- sicherzustellen, dass die Verarbeitung von Telefongesprächen (einschließlich Echtzeitverarbeitung und technisch erforderlicher kurzfristiger Zwischenspeicherung) rechtmäßig ist (z.B. Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis)
- den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Neosophic abzuschließen (§ 7 dieser AGB)
(6) KI-VO-Compliance: Soweit der Kunde das KI-System als „Betreiber“ (Deployer) im Sinne der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 einsetzt, obliegen ihm die entsprechenden Betreiberpflichten. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, Anrufern gegenüber offenzulegen, dass sie mit einem KI-System interagieren, gemäß Art. 50 KI-VO. Neosophic stellt technische Mittel zur Verfügung, die die Erfüllung dieser Pflicht durch den Kunden unterstützen (Transparenzhinweis-Funktion); die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Offenlegung verbleibt beim Kunden.
(7) Verbot der Kaltakquise: Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, den Dienst, die bereitgestellte Telefonieinfrastruktur oder die zugewiesenen Telefonnummern für unaufgeforderte Werbeanrufe (Kaltakquise) gegenüber Personen zu nutzen, zu denen keine bestehende Geschäftsbeziehung besteht oder die keine vorherige ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Ein Verstoß berechtigt Neosophic zur sofortigen Account-Sperrung und außerordentlichen Kündigung. Der Kunde stellt Neosophic von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die aus einem Verstoß gegen dieses Verbot resultieren.
(8) Kostenhaftung bei Sicherheitsverletzungen (Toll Fraud): Der Kunde trägt alle Kosten, die durch über seinen Account initiierte Anrufe und Weiterleitungen entstehen. Dies gilt auch für Kosten, die durch unbefugte Nutzung Dritter infolge von Sicherheitslücken entstehen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Verlust von Zugangsdaten, unzureichende Passwortsicherheit, Prompt-Injection-Angriffe durch mangelhafte Konfiguration). Der Kunde ist verpflichtet, seine Account-Zugangsdaten und Konfigurationen durch geeignete Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
(9) Telefonnummern-Regime: Die dem Kunden im Rahmen des Dienstes zugewiesenen Telefonnummern (insbesondere über Twilio bereitgestellte Nummern) verbleiben im Eigentum von Neosophic bzw. des jeweiligen Telefonieproviders. Der Kunde ist berechtigt, diese Nummern ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dienstnutzung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nummern an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des Dienstes ist unzulässig. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde unverzüglich alle Rufweiterleitungen auf diese Nummern zu beenden. Ein Anspruch auf Übertragung oder Mitnahme der Nummern nach Vertragsende besteht nicht.
(10) Kein Notruf-/Bereitschaftsdienst; Verantwortung des Kunden. Der Dienst ist kein Notruf-, Notfall-, Bereitschafts- oder Sicherstellungsdienst und nicht dafür bestimmt, die Erreichbarkeit des Kunden in Not-, Eil- oder Krisenfällen zu gewährleisten. Die Sicherstellung der eigenen Erreichbarkeit sowie – bei Angehörigen der Heilberufe und vergleichbaren Einrichtungen – die Erfüllung der ärztlichen bzw. berufsrechtlichen Sorgfalts-, Bereitschafts- und Notfallpflichten obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde stellt durch geeignete eigene Maßnahmen sicher, dass Anrufer in Not- und Eilfällen unverzüglich die zuständigen Stellen (insbesondere den Rettungsdienst) erreichen können. Eine Haftung von Neosophic für Folgen einer nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Reaktion auf Anrufinhalte ist im Rahmen von § 8 ausgeschlossen.
(11) Verbot von Hochrisiko-Anwendungen; berufsrechtliche Verantwortung: Der Kunde darf den Dienst nicht für Zwecke einsetzen, die eine Einstufung als Hochrisiko-KI-System nach Art. 6 i.V.m. Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 begründen würden, insbesondere nicht zur Bewertung oder Priorisierung von Notrufen, zur Steuerung von Rettungsdiensten oder zur Triage von Patienten. Die Vereinbarkeit des Einsatzes mit den für den Kunden geltenden berufs-, sozial- und standesrechtlichen Vorgaben (z. B. § 203 StGB, Versorgungsverträge nach SGB V/XI) verantwortet allein der Kunde. Bei Verstößen gegen diesen Absatz oder Abs. 10 stellt der Kunde Neosophic von Ansprüchen Dritter, Bußgeldern und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten.
Dieser Paragraph regelt Einschränkungen und Haftung für KI-generierte Inhalte.
(1) Keine Ergebnisgarantie: KI-Systeme können fehlerhafte oder irreführende Ausgaben produzieren („Halluzinationen“). Neosophic gewährleistet nicht die Richtigkeit oder Eignung KI-generierter Inhalte. Der Dienst ist eine Automatisierungshilfe; die Verantwortung für den Einsatz und dessen Folgen liegt beim Kunden.
(2) Haftungsausschluss für KI-Inhalte: Neosophic haftet nicht für Schäden aus fehlerhaften KI-Antworten, es sei denn, die Fehlfunktion wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt auch für Schäden, die entstehen, weil Anrufer auf fehlerhafte KI-Aussagen vertrauen.
(3) Transparenzpflicht gegenüber Anrufern (Art. 50 KI-VO): Neosophic stellt eine technische Funktion bereit, die zu Beginn jedes Gesprächs einen automatischen Hinweis ausgibt, dass der Anrufer mit einem KI-System interagiert („Transparenzhinweis“). Der Kunde kann den Transparenzhinweis anpassen, jedoch nicht vollständig deaktivieren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Offenlegung verbleibt beim Kunden.
(4) Kennzeichnung synthetischer Audioinhalte (Art. 50 Abs. 2 KI-VO): Die durch den Dienst erzeugten Sprachausgaben sind synthetisch generierte Audioinhalte. Neosophic stellt auf technischer Ebene sicher, dass die erzeugten Sprachausgaben als KI-generiert erkennbar sind, soweit dies technisch möglich und nach geltendem Recht erforderlich ist.
(5) Kein Training mit Kundendaten: Neosophic verpflichtet sich, Gespräche, Prompts, Konfigurationen und sonstige Daten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen zu verwenden, es sei denn, der Kunde erteilt hierfür ausdrücklich und gesondert seine Einwilligung. Die eingesetzten Drittanbieter-Dienste verwenden die übermittelten Daten nach aktuellem Kenntnisstand und auf Grundlage der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge und Data Processing Agreements) nicht zur eigenständigen Modellverbesserung oder zum Training allgemeiner KI-Modelle. Neosophic ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten ohne Personenbezug zur Produktverbesserung, Fehleranalyse und für statistische Zwecke zu verwenden.
(6) Weiterentwicklung: Neosophic kann KI-Modelle und Provider aktualisieren, sofern das Leistungsniveau gleichwertig bleibt. Wesentliche Architekturänderungen werden vorab angekündigt.
(7) Kein Medizinprodukt; keine medizinische Bewertung. Der Dienst ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Er ist nicht für einen medizinischen Zweck bestimmt. Der Dienst nimmt keine medizinische Ersteinschätzung, keine Triage, keine Priorisierung nach Dringlichkeit, keine Diagnose und keine Bewertung des Gesundheitszustands von Anrufern vor. Er erfasst Anliegen und Rückrufdaten und stellt sie dem Kunden bereit; jede fachliche und medizinische Beurteilung obliegt ausschließlich dem Kunden bzw. dessen Fachpersonal. Äußerungen zu Notfällen oder Krisen erfolgen ausschließlich als statischer, nicht bewertender Hinweis (z. B. Verweis auf den Notruf), ohne Einschätzung des Einzelfalls.
(1) Die Vergütung für den Dienst setzt sich zusammen aus (a) einer tarif- und laufzeitabhängigen Grundgebühr (Abonnementgebühr) und (b) verbrauchsabhängigen Zusatzgebühren für Leistungen, die über den im jeweiligen Tarif enthaltenen Umfang hinausgehen („Pay-per-Use-Komponente“). Die jeweils aktuellen Preise und Tarifbeschreibungen sind in der App und auf der Website einsehbar und werden bei Vertragsschluss verbindlich vereinbart.
(2) Tarife und Abonnementgebühr: Neosophic bietet verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Inklusivkontingenten (Gesprächsminuten), Minutenpreisen für Mehrverbrauch und Leistungsmerkmalen (insbesondere der Anzahl gleichzeitig führbarer Anrufe) an. Die jeweils aktuellen Tarifbezeichnungen, Preise, Inklusivkontingente und Leistungsmerkmale ergeben sich aus der Tarifübersicht, die in der App und auf der Website einsehbar ist; der bei der Buchung ausgewiesene Preis wird mit der Buchung verbindlich vereinbart. Einzelne Tarife können den Abschluss einer individuellen Vereinbarung voraussetzen (§ 1 Abs. 5). Tarife sind monatlich buchbar; soweit in der Tarifübersicht vorgesehen, können Tarife auch mit jährlichem Abrechnungszeitraum gebucht werden. Bei jährlicher Buchung wird die Abonnementgebühr für 12 Monate im Voraus berechnet. Monatlich gebuchte Tarife verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat, jährlich gebuchte Tarife um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird (§ 10 Abs. 2). Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Gesprächsminuten über das Inklusivkontingent hinaus (Extraminuten) werden zu dem in der Tarifübersicht für den jeweiligen Tarif ausgewiesenen Minutenpreis zzgl. USt. abgerechnet.
(3) 7-Tage-Testphase: Neuen Kunden bietet Neosophic einmalig je Kunde eine kostenlose Testphase von 7 Tagen an („Testphase“). Während der Testphase steht dem Kunden ein begrenztes Freiminuten-Kontingent zur Verfügung, dessen Umfang sich aus der Tarifübersicht ergibt und bei der Registrierung ausgewiesen wird. Die Testphase beginnt mit der abgeschlossenen Registrierung.
(4) Nach Ablauf der Testphase: Nach Ablauf der 7-tägigen Testphase wird der Zugang zum Dienst automatisch gesperrt, sofern der Kunde kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat. Zur weiteren Nutzung des Dienstes muss der Kunde aktiv einen der verfügbaren Tarife (Abs. 2) über die App oder das Web-Kundenportal buchen. Während der Testphase nicht verbrauchte Freiminuten verfallen mit Ablauf der Testphase und werden nicht auf ein kostenpflichtiges Abonnement angerechnet.
(5) Kündigung und vorzeitige Beendigung der Testphase: Der Kunde kann die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei beenden, indem er das Nutzerkonto über die App löscht oder die Kündigung in Textform gegenüber Neosophic erklärt. Es entstehen keine Kosten. Mit Ablauf der Testphase oder bei Kündigung in Textform werden die im Testzeitraum erstellten Konfigurationen und Daten für 30 Tage vorgehalten, sodass der Kunde diese bei einer späteren Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs übernehmen kann. Löscht der Kunde sein Nutzerkonto, werden die Daten gemäß der Datenschutzerklärung unverzüglich gelöscht; eine spätere Übernahme ist dann nicht möglich.
(6) Die Pay-per-Use-Komponente (z.B. Kosten pro Gesprächsminute über das Inklusivkontingent des jeweiligen Tarifs hinaus) wird monatlich nachträglich abgerechnet und dem im Kundenprofil hinterlegten Zahlungsmittel belastet. Die Gesprächsdauer wird je Anruf auf volle Minuten aufgerundet (Abrechnung je angefangene Minute); maßgeblich ist die Verbindungsdauer vom Zustandekommen bis zur Beendigung der Verbindung. Dies gilt sowohl für die Anrechnung auf das Inklusivkontingent als auch für die Berechnung von Extraminuten.
(7) Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Mit Vertragsschluss ermächtigt der Kunde Neosophic bzw. Stripe, die fälligen Beträge vom hinterlegten Zahlungsmittel (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift o.ä.) einzuziehen. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.
(8) Abonnementgebühren sind im Voraus fällig, Pay-per-Use-Gebühren innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug ist Neosophic berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen sowie den Zugang zum Dienst nach vorheriger Mahnung in Textform zu sperren.
(9) Preisänderungen: Neosophic ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung anzupassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die im Kundenprofil hinterlegte E-Mail-Adresse. Stimmt der Kunde der Preisanpassung nicht zu, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich kündigen (§ 10 Abs. 4). Nutzt der Kunde den Dienst nach Inkrafttreten der Preisänderung weiter, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.
(10) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(11) Negativsaldo (Technical Overdraft): Aus technischen Gründen (z.B. Abrechnungslatenzen bei der Echtzeit-Verarbeitung von Gesprächsminuten) kann die tatsächliche Nutzung das verfügbare Kontingent geringfügig überschreiten. Ein solcher negativer Saldo stellt eine sofort fällige Forderung von Neosophic dar und wird bei der nächsten regulären Abrechnung verrechnet.
(12) Tarifwechsel: Der Kunde kann den gebuchten Tarif jederzeit über die App oder das Web-Kundenportal wechseln, soweit der Zieltarif ohne individuelle Vereinbarung buchbar ist. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) wird unverzüglich wirksam; die bereits gezahlte Grundgebühr wird zeitanteilig auf den neuen Tarif angerechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Nicht verbrauchte Inklusivminuten werden bei einem Tarifwechsel nicht auf den neuen Abrechnungszeitraum übertragen.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Neosophic und dem Kunden (z.B. Kontaktdaten, Rechnungsdaten) richtet sich nach der Datenschutzerklärung für den Dienst in der jeweils geltenden Fassung. Diese ist unter https://app.neoling.ai/datenschutz abrufbar. Für die informatorische Nutzung der Website neoling.ai gilt eine gesonderte Datenschutzerklärung.
(2) Rollenverteilung: Im Hinblick auf personenbezogene Daten, die der Kunde über den Dienst verarbeitet (insbesondere Gesprächsinhalte, Stimmprofile und Metadaten von Anrufern), ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), Neosophic handelt als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) im Auftrag des Kunden.
(3) Die Parteien schließen einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses; der Kunde wird im AVV als „Auftraggeber“ bezeichnet. Ohne abgeschlossenen AVV ist der Kunde nicht berechtigt, den Dienst für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzusetzen. Der Muster-AVV von Neosophic wird dem Kunden bei Registrierung zur Verfügung gestellt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seinen eigenen datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber den Anrufern (Art. 13/14 DSGVO) nachzukommen und die Rechtmäßigkeit der Gesprächsverarbeitung sicherzustellen. Neosophic haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße, die auf eine pflichtwidrige Nutzung des Dienstes durch den Kunden zurückzuführen sind.
(1) Neosophic haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind („Kardinalpflichten“), ist die Haftung von Neosophic auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als Obergrenze gilt der Betrag, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Neosophic gezahlt hat, maximal jedoch EUR 50.000,00 pro Schadensfall.
(3) Die Haftung von Neosophic für leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist ausgeschlossen.
(4) KI-Inhalte: Neosophic haftet nicht für Schäden, die aus der inhaltlichen Fehlerhaftigkeit KI-generierter Gesprächsinhalte entstehen (vgl. § 5 Abs. 2). Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch unrichtige, missverständliche oder unvollständige KI-Ausgaben bei Anrufern oder sonstigen Dritten verursacht werden.
(5) Drittanbieter: Neosophic haftet nicht für Ausfälle oder Datenverluste bei Drittanbieter-Diensten, soweit Neosophic diese sorgfältig ausgewählt und überwacht hat und die Störung außerhalb ihres Einflussbereichs lag.
(6) Ansprüche wegen entgangenen Gewinns sind, soweit gesetzlich zulässig, im B2B-Verhältnis ausgeschlossen, sofern Neosophic nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(7) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des Mangels, sofern gesetzliche Sonderregelungen keine längere Frist vorschreiben.
(8) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte von Neosophic.
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Vertraulich sind technische, kaufmännische und organisatorische Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden des Empfängers öffentlich werden
- dem Empfänger bereits vor Offenbarung bekannt waren
- dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden
- auf Verlangen einer Behörde oder eines Gerichts offenbart werden müssen (in diesem Fall ist die andere Partei, soweit rechtlich möglich, vorab zu informieren)
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung.
(1) Der Vertrag beginnt mit der Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich), sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Monatlich gebuchte Tarife können jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden (keine Kündigungsfrist); jährlich gebuchte Tarife mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Vertragsjahres. Die Kündigung hat in Textform (z. B. E-Mail), über die App oder über das Web-Kundenportal zu erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Zahlungen in einem Gesamtbetrag von mehr als zwei Monatsgebühren in Verzug ist
- der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellt
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird
- für Neosophic: wenn der Betrieb des Dienstes aufgrund geänderter Rechtslage oder unzumutbarer wirtschaftlicher Bedingungen nicht mehr zumutbar fortgesetzt werden kann (mit Ankündigungsfrist von mindestens 3 Monaten)
(4) Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen: Bei Preisänderungen gemäß § 6 Abs. 9 ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen.
(5) Nach Beendigung des Vertrags werden die Kundendaten (Konfigurationen, Prompts, Exportdateien) innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Anruf-Metadaten (Telefonnummer, Zeitpunkt, Dauer) werden gemäß den im AVV festgelegten Fristen gelöscht (§ 9 AVV). Die weitergehenden Einzelheiten der Datenlöschung richten sich nach dem AVV.
(6) Bei Vertragsbeendigung endet das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht. Bereits gezahlte Vorauszahlungen für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen werden anteilig erstattet, soweit der Kunde ordentlich gekündigt hat.
(1) Neosophic kann diese AGB mit mindestens 30 Tagen Vorlauf ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt und in der App veröffentlicht.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert. Neosophic weist in der Mitteilung auf Frist, Rechtsfolgen und Sonderkündigungsrecht (Abs. 3) hin.
(3) Bei Widerspruch kann der Kunde zum Inkrafttreten der Änderungen außerordentlich kündigen.
(4) Wesentliche Leistungsverschlechterungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
(1) Geltendes Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. Neosophic behält sich das Recht vor, den Kunden auch am Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands zu verklagen.
(3) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Das Schriftformerfordernis selbst kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die dem wirtschaftlichen Zweck nächstkommende wirksame Regelung.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Neosophic darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) übertragen. Bei Unzumutbarkeit kann der Kunde außerordentlich kündigen. Die Übertragung auf sonstige Dritte bedarf der Zustimmung des Kunden.
Begleitdokumente
Diese AGB sind in Verbindung mit folgenden Dokumenten zu lesen:
- Datenschutzerklärung für den Dienst: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung
- Auftragsverarbeitungsvertrag: Regelung der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; wird bei Registrierung separat abgeschlossen
- Tarifübersicht: Aktuelle Tarifbezeichnungen, Preise, Inklusivkontingente, Minutenpreise und Leistungsmerkmale (in der App und auf der Website einsehbar); maßgeblich ist die bei der Buchung ausgewiesene Fassung
Stand: 23.06.2026. Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen. Bei Fragen wenden Sie sich an: support@neoling.ai